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Der Blick hinter die Kulissen – Die Welt der Medien

Probleme der Kapitalbesteuerung

 

LITERATURLISTE

 

 

Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank: Bericht über das Geschäftsjahr 1993. München 1994.

Bayerische Vereinsbank: Bericht der Bayerischen Vereinsbank AG über das Geschäftsjahr 1993. München 1994.

Bundesverband deutscher Banken. Banken 1994. Fakten, Meinungen, Perspektiven. Köln 1994.

Büschgen, Hans E.: Die Großbanken. Frankfurt a.M. 1983.

Büschgen, Hans E.: Internationales Finanzmanagement. Frankfurt a.M. 1986.

Commerzbank: Geschäftsbericht 1993. Frankfurt a.M. 1994.

Deutsche Bank: Geschäftsbericht 1993. Franfurt a.M. 1994.

Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Januar 1994. Frankfurt a.M. 1994a.

Deutsche Bundesbank: Zahlungsbilanzstatistik Oktober 1994. Frankfurt a.M. 1994b.

Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Februar 1995. Frankfurt a.M. 1995.

Dresdner Bank: Gschäftsbericht 1993. Frankfurt a.M. 1994a.

Dresdner Bank: Informationen zum Thema “Steuerfahndung”. Frankfurt a.M. 1994b.

Dresdner Bank (Generalsekretariat): Interview von Herrn Platzek mit Frau Best, Redaktion “Länderjournal” vom ZDF, am 26.1. 1994. Frankfurt a.M. 1994c.

Dresdner Bank (Generalsekretariat): Interview von Herrn Platzek mit Frau Hußla vom Hessischen Rundfunk, Redaktion “Trends”, am 26.1. 1994d.

Dufke G./Lindmayer K. H.: Alles über die Quellensteuer. Wiesbaden 1988.

Eilenberger, Guido: Bankbetriebswirtschaftslehre, 4. Auflage. München 1990.

Franke, Siegfried E.: Entwicklung und Begründung der Einkommenbesteuerung, Darmstadt 1981.

HEIN, MANFRED: Einführung in die Bankbetriebslehre, 2. Auflage. München 1993.

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Jasper, Lothar: Quellensteuer, Zinsen, Kapitalerträge. Bonn 1988.

Krischausky, Dietmar: Besteuerung der Zinseinkünfte privater Haushalte. Bergisch Gladbach 1989.

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Priewasser, Erich: Bankbetriebslehre. München 1982.

Roloff, Otto: Theorie und Praxis der Besteuerung. Opladen 1978.

Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht. Bonn 1989.

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Quellenverzeichnis

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Bundestags-Drucksache 12/2690. Bonn 1992.

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Bundesgesetzblatt, Teil I. Bonn 1992.

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, 84. Band. Tübingen 1992.

Deutscher Bundestag: Stenographisches Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses vom 6.5. 1992 (Hearing). Bonn 1992.

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Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband: Einführung einer Zinsabschlagsteuer. Rundschreiben H299/91, Hannover 1991.

Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband: Neuregelung der Zinsbesteuerung. Rundschreiben H209/92, Hannover 1992.

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Niedersächsischer Sparkassen- und Giroverband: Freistellungsaufträge. Rundschreiben H 82/94, Hannover 1994.

Presse-und Informationsamt der Bundesregierung: Bericht der Koalitionsparteien CDU, CSU und FDP zur verfassungsmäßigen Erfassung der Zinserträge (“Zinskommission”), Bonn 1991.

Verband öffentlicher Banken: Besteuerung von Kapitalerträgen. Informationsschreiben GS 008/93, Bonn 1993.

 

 

Aufsätze:

Arndt, H.W.: Rechtserwägungen zu den Maßnahmen der Steuerfahndung bei der Dresdner Bank AG im Januar 1994 in Hinblick auf Schwarzgeldtransfers nach Luxemburg. In: Kölner Steuerdialog 4/94, S. 9761ff.

Beier, Martin: So geht es nicht weiter. In: Das Wertpapier 5/95, S.12f.

Beier, Martin: Wenn der Anwalt zweimal klingelt. In: Das Wertpapier 6/95, S.14.

Beier, Martin: Die Rechte der Anleger. In: Das Wertpapier 7/95, S.12ff.

Bilsdorfer, Peter: Steuerliche Ermittlungen bei Kreditinstituten – eine Bestandsaufnahme nach der Durchsuchung der Dresdner Bank. In: Die Informationen über Steuer und Wirtschaft. 18/94, S.545ff.

Burgmaier, Stefanie: Radikale Alternative. In: Wirtschaftswoche 13/94a S. 108ff.

Burgmaier, Stefanie: Absolut üblich. In: Wirtschaftswoche 46/94b, S.180f.

Carl, Dieter/Klos, Joachim: Schwarzgeldtransfer nach Luxemburg: Zur Rechtmäßigkeit der Durchsuchung von Kreditinstituten durch die Steuerfahndung. In: Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 6/94, S.211ff.

Christoffel, G.H.: Zinsabschlaggesetz: Neuregelungen ab 1993. In: Die Informationen üb Steuer und Wirtschaft 23/92, S. 529ff.

Das Capital (8/92): Der neue Geldtourismus, S.40ff.

Denning, Ulrike: Zinsbesteuerung bei weltoffenen Finanzmärkten. In: Wirtschaftsdienst 1991, S.445ff.

DER SPIEGEL (12/91):Gleichheit im Unrecht. S.62ff.

DER SPIEGEL (27/91): Milliarden auf der Flucht. S.18ff.

DER SPIEGEL (2/94): An die Gurgel. S.70f.

DER SPIEGEL (5/94): Suche Nach der Kladde. S. 76ff.

Die Aktiengesellschaft (3/94): Durchsuchungsverfahren gegen Dresdner Bank wegen Steuerhinterziehung. S.119ff.

Die Information über Steuer und Wirtschaft (12/94): Rechtmäßigkeit der Durchsuchung eines Kreditinstitut bei Verdacht der Steuerhinterziehung. S.381ff.

Döring, Ulrich: Zur steuerlichen Erfassung von Zinseinkünften. Einzel- und gesamtwirschftliche Auswirkungen der Quellensteuer. In: Besteuerung und Unternehmenspolitik. München 1989.

Faltlhauser, Kurt: “Das Hauptproblem der Banken ist ihr Image in der Öffentlichkeit”. In: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 22/94, S. 1079ff.

Frankfurter Rundschau (26.4. 1995): Tiefe Spuren Luxemburg. . S.13.

Friebe, Siegfried: Steuerreform 1990. In: Deutsche Steuerzeitschrift, 1988, S.4ff.

Gross, M./Pöpsel, F./Stepp, K.: Angriff auf das Bankgeheimnis. In: Das Capital 5/94, S. 52ff.

Grundmann, Wolfgang: Bankgeheimnis und Steuergerechtigkeit. In: Zeitschrift für das gesamte Kredtiwesen 17/91, S.796ff.

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Handelsblatt (4.2. 1993): Die Steuerfalle vermeiden: Rechtzeitig verkaufen.

 

Köhler, Horst: “Der Staat hätte ohne öffentlich-rechtliche Sparkassen und Landesbanken mehr Verantwortung und Aufgaben”. In: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen 22/94, S. 1092.

Körner, Josef: Zinsabschlag: Explosiver Jahresendspurt. In: ifo-Schnelldienst 7/94. S.3ff.

Leibfritz, Willi: Kapital auf der Flucht: Das Experiment Quellensteuer. In: ifo-Schnelldienst 9/89, S.3f.

Mundorf, Hans: Keine Aussperrung der Steuerfahnder. In: Handelsblatt vom 28./29.1.1994a, S.2.

Mundorf, Hans: Handlungszwang für den Gesetzgeber. In: Handelsblatt vom 7.4.1994b, S.2.

Otto, Harro: Beihilfe der Bankangestellten zur Steuerhinterziehung. In: Kreditwesen 16/94, S.776ff.

Päsler, Rüdiger/Kleinert, K.-J.: Prüfung der Freistellungsaufträge. In: Die Bank 2/93, S. 118ff.

Posinett, Axel: Den letzten beißen die Hunde. In: Handelsblatt 4.2. 1993.

Sarrazin, Jürgen: Die Kraft der Wirtschaft erhalten. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 1.3. 1995, S. 18.

Schlesinger, Helmut: Zur Besteuerung von Kapitalerträgen. In: Cansier, Dieter/Kath, Dietmar: Öffentliche Finanzen, Kredit und Kapital, Berlin 1985, S. 239ff.

SCHMIDET, ANNETE/SCHMIDT,ANSELM: Gemischte Gefühle. In: Wirtschaftswoche 28/91, S.93f.

Timm, Herbert: Wandlungen der Besteuerung seit dem vorigen Jahrhundert. In: Häuser, Karl: Wandlungen der Besteuerung, Berlin 1987, S. 13ff.

Wassner, Fernado: Der Fiskus bläßt zur Razzia. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3.6. 1995, S.1.

Werner, Patricia: Ständige Angst. In: Wirtschaftswoche 51/94, S.92ff.

Wessel, Karl-Heinz: Zwischen zufriedenen Kunden und bissigen Kommentaren. In: Handelsblatt vom 18.5. 1995, S. B3.

Wolf, Thomas: Es kann jeden treffen. In: Das Capital 5/94, S.8ff.

Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (23/92) Haltet den Dieb. S.1790ff.

ZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTS- UND BANKRECHT (16/94): Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23.3. 1994. S. 691ff.

ZEITSCHRIFT FÜR WIRTSCHAFTS- UND BANKRECHT: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1994. S. 234ff.

[1]Franke, Siegfried E.: Entwicklung und Begründung der Einkommensbesteuerung. wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1981. S. 9f.

[2]Timm, Herbert: Wandlungen der Besteuerung seit dem vorigen Jahrhundert. In: Häuser, Karl: Wandlungen der Besteuerung, S.13. Duncker und Humblot Verlag, Berlin 1987.

[3]Weiterhin tragen auch meritorische Güter zu erhöhten Ausgaben bei. darunter fallen u.a. viele Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur, z.B. Autobahnen, die in anderen Staaten bereits privatisiert sind.

[4]BverG S. 240

[5]Darunter fielen Einkommen von zinsbar ausgeliehenen Kapitalien und Dividenden aus Aktien.

[6]Schmölders36

[7]Daneben kann etwa noch zwischen Rentnerstaat, Nachtwärter-, Wohlfahrtsstaat etc. differenziert werden, wobei die Grenzen schwimmend sind.

[8]Entnommen aus: Ulrike Denning: Zinsbesteuerung bei welt offenen Finanzmärkten. In: Wirtschaftsdienst 1991/IX S.446. Zusammengefaßt nach Schmölders, G. und Hansmeyer, K.H.: Allgemeine Steuerlehre , Berlin 1980, S.31, S.54 ff.

[9]Schmölders S.49

[10]ifo-schnelldienst 7/94 und andere Quelle suchen

[11]In dem konkreten Fall dieser Arbeit, der Zinsabschlagsteuer, war bezüglich der Plausibilität zu lesen: „Hätte die deutsche Bankwirtschaft die damalige zehnprozentige Steuer geschluckt und den Kunden verständlich gemacht, dann wäre uns die dreißigprozentige erspart geblieben“. Haltet den Dieb

[12]Urteil des BVerfG und BT-Drucksache?

[13]Schlesinger S. 237

[14]IfW und HWWA im Finanzausschuß.

[15]Roloff, Otto S.53.

[16]Das BAK entscheidet über die Zulassung von neuen Kreditinstituten (§32), kann die Abberufung von Geschäftsleitern verlange (36), kann gegen ungesetzliche Geschäfte einschreiten, Auskünfte über alle Geschäftstätigkeiten verlangen (44) etc.

[17]Diese Darstellung verdient nur der näheren Verdeutlichung und wird daher nicht näher behandelt. Hein: Einführung in die Bankbetriebslehre, 2. Auflage. VErlag Vahlen, München 1993.

[18]Weitere Interaktionen zwischen Politik und Banken. Zum einen sind die Kommunen Träger der Sparkassen und darüber hinaus von ganzen Finanzgruppen. Ebenfalls an Kreditinstituten beteiligt sind die Länder, wobei sie auch für die Börsenaufsicht zuständig sind. Der Bund ist Gesetzgeber für das Kredit- und Versicherungswesen und deren Aufsicht. Zu guter letzt beeinflussen auch EU-Richtlinien das Handeln und die Rahmenbedingungne der Banken.

[19]Hein, S.113

[20]Quelle???

[21]S. 391 Ziele S.388f Priewasser 1993 3. Aufl. Dies bedeutet jedoch nicht, daß das Verantworungsgefühl bei öffentlich-rechtlichen Banken überwiegt. Sie müssen sich ebenso dem Wettbewerb stellen und gewinnorientiert arbeiten.

[22]Zinsen für Erträge aus Realkapital (Dividenden) wurden direkt vom Schuldner der Gewinnanteile in Höhe von 25 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Ebenso mit 25 Prozent besteuert wurden Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Teilhaber.

[23]Zur verfassungsmäßigen Problematik siehe auch Punkt 2.3.

[24]Das hinderliche Bankgeheimnis soll das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Banken und Kunden sichern und zudem aus wirtschaftspolitischer Sicht die Kapitalbildung und den Kapitalmarkt fördern.

[25]Das Ziel dieses Reformwerkes war es vor allem, ein einfacheres und gerechters Steuersystem zu schaffen und zudem für Steuerentlastungen zu sorgen. Eine genauere Erläuterung der dreistufigen Steuerreform bei Friebe in: DStZ 1/88.

[26]Zusätzlich besteuert wurden nun Zinsen aus Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen, aus Guthaben und Einlagen bei Kreditinstituten und Bausparkassen sowie Ausschüttungen auf Investmentanleihescheinen (S.59) (Weiter bei Knobbe-Keuh und Friebe)siehe Lindberg S.24/25

[27]Diese Steuern wurden normalerweise nach dem Veranlagungsprinzip erhoben, d.h. der Steuerschuldner, d.h. derjenige der seine Kapitalerträge versteuern mußte, war gehalten, bei seiner Steuererklärung alle Erträge anzugeben, die dann von den Finanzbehörden versteuert wurden. Steuerwiderstände und steuerunehrliche Staatsbürger bewirkten, daß die Steuer für die Behörden nur in unbefriedigendem Maße erhoben werden konnte. Jasper S.58.

[28]Der Steuersatz wurde im Vergleich zu den Grenzsätzen der Einkommensbesteuerung (damals 22 bis 56 Prozent) so niedrig gehalten, um Kapitalfluchtbewegungen zu vermeiden und zum anderen den Bürger zu einer erhöhten Steuerehrlichkeit zu bewegen. Weiteres regulatives Element war das Amnestiegesetz, daß Straffreiheit bei Steuernachmeldungen vorsah.

[29]Dufke/Lindmayer S. 37

[30]Eine genaue Darstellung des Zinsurteils erfolgt Kapitel II.5.1. Der Inhalt der Strategie von Waigel wird ausführlich im Laufe der Arbeit erörtert.

[31]Die Begriffe Bankwirtschaft, Kreditinstitute, Banken etc. werden im Folgenden synonym verwand, wobei im wesentlichen die privaten Großbanken gemeint sind.

[32]Es muß in diesem Zusammenhang noch erwähnt werden, daß es auch an der unzureichenden Personaldecke der Finanzbehörden liegt, daß nur in Einzelfällen Erfolge in großem Stile zu verzeichnen sind.

[33]Säcker, Horst: Das Bundesverfassungsgericht S.22

[34]Spiegel 12/91 S.66

[35]ebenda

[36]Spiegel 27/91 S.18

[37]ebenda

[38]Urteil des BVerfGe S.268

[39]Quelle

[40]ebenda S. 284

[41]kreditwesen 17/91 S.799

[42] Der 2000 DM Betrag wurde damit begründet, daß somit Einkommen aus Zinsen sowie Löhne und Gehälter gleichbehandelt würden.ebenda, S.800.

[43]siehe FN 27

[44]Zinskommission S.52

[45]BT-Drucksache 12/2501 vom 30. April 1992

[46]Desweiteren waren Verbände der Industrie und des Handels, der Selbsständigen, der Steuerberater und der Wohnungswirtschaft geladen, wie auch Gewerkschaften, der Bund der Ruhestandsbeamten etc. Auf sie wird nicht näher eingegangen, da ihre Ausführungen für diese Arbeit nicht von unmittelbarer Bedeutung sind.

[47]S. 12 Hearing

[48]Schriftliche Stellungnahme der Spitzenverbände der Bankwirtschaft vom 23. April 1992. Geminsam verfaßt vom BDVR, DSGV, VDHB, BDB, VÖB und BDIG.

[49]Diese Aussage ist insofern verwunderlich, als daß es sich um einen Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sparkassen handelte. Gleichzeitig zeigt es, daß die Bindung zum Staat sich erheblich gelockert hat, was nicht zuletzt auf den verschärften Wettbewerb unter den Kreditinstituten zurückzuführen ist.

[50]BT-Drucksache 12/1618.

[51]BT-Drucksache 12/2736

[52]Bundnis 90/Die Grünen sowie PDS waren bei der Abstimmung nicht anwesend wie auch bei Sitzungen des Ausschusses.

[53]Zum legislativen Verlauf des Zinsabschlaggesetzes siehe auch BT-Drucksachen 12/2501, 12/2599, 12/2690, 12/2736 sowie Bundesgesetzblatt I, Z5702A. 12. November 1992 S.1853ff.

[54]Bundesgestzblatt I Z 5702 A 12.11.92 S. 1853ff.

[55]Ausgehend von einer durchschnittlichen Bank mit einer Bilanzsumme von 400 000 Millionen Mark, rund 110.000 Kunden und zehn Vermögensberatern erklärte Prof. Dr. Phillipkowski, Bundesverband der Deutschen Volkksbanken und Raiffeisenbanken, bei der Anhörung im Finanzausschuß: „Wir brauchen mindestens, aber auch allermindestens ein volles halbes Jahr für die Vorbereitung. Es wäre für uns eine blanke Katastrophe, wenn […] sich die entgültige Verabschiedung bis weit in den Sommer oder gar in den Herbst hinauszögern sollte.“

[56]Rundschreiben H 209/92 des Niedesächsischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 24. Juli 1992.

[57]Im Folgenden wird nur von Zahlstellen oder Banken gesprochen, da lediglich Großbanken in dieser Arbeit berücksichtigt werden.

[58]beispiel bringen

[59]in bezug auf das Bankgeheimnis wichtig, eventuell diese Problematik später noch erörtern.

[60]Zinskommission S.61 Unterstreichungen von der Zinskommission vorgenommen.

[61]Technisch gesehen werden die Freistellungsauftrag laut Freistellungsauftrags-Datenträger-Verordnung (FSADV) auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermittelt; die Korrekturen über Datenbänder. Quelle: Rundschreiben H 82/94 NSGV vom 9. März 1994.

[62]Eine ausführliche Abhandlung dieser Problematik findet sich in: Die Bank 2/93.

[63]Siehe Anmerkungen der Vertreter im Finanzausschuß

[64]Kreditwesen 22/94 S.12. Es wird deutlich, daß die politische Notwendigkeit auf das BVerfG abgewälzt wird. Die mögliche Lösung „Steuerbefreiung“ war politisch nicht realisierbar, obwohl es gesamtwirtschaftlich die einzig sinnvolle Lösung ist. Dilemma der Politik. Wichtig für Fazit B, d.h. die Arbeit wäre quasi abgeschlossen, jedoch weren durch den Fall dilemma I+II plastisch dargestellt.

[65]Wirtschaftswoche Nr. 28. 5.7. 1991.

[66]Erste Rundschreiben der Verbände gab es bereits Anfang 1992, als noch von einer 25 pozentigen Steuer u.a. ausgegangen wurde.

[67]So verfaßte der BdB eine Dokumentation über die Entstehung der Zast und den gesetzlichen Neuregelungen.

[68]2. Nachtrag zum Leitfaden, Anlage 4.

[69]Sie wird definiert über: 1. ein monatliches Nettoeinkommen von über 5.000 Mark oder 2. Geldvermögen über 100.000 Mark oder 3. Kreditanspruchnachme von über 200.000 Mark oder 4. ausgewählte Anlagekunden mit Potential oder 5. Freiberufler.

[70]Informationsschreiben des VÖB; GS 008/93 vom 7. Januar 1993.

Rundschreiben des DSGV; Anlage 4.

[71]Geschäftsbericht 1993

[72]Ein weiters Beispiel: Bei den Freibeträgen der Quellensteuer von 600/1.200 Mark waren 70 Prozent der Anleger steuerbefreit. Bei einer Verzehnfachung des Freibetrages mit dem Zinsabschlag konnten jedoch lediglich weitere 10 Prozent befreit werden. Die Schere des Kapitalverhältnisses dürfte bei den letzten 20 Prozent der Steuerpflichtigen noch weiter auseinandergehen.

[73]Quelle einfügen vermutlich in Spiegel 8/94

[74]Das sich öffentlich-rechtliche Bankhäuser diesem Verhalten anschließen verdeutlicht den enorm großen Wettbewerb unter den Kreditinstituten. Sogar die Postbank versuchte über eine mehr als deutliche Werbeaussage von den Auslandsgeschäften zu profitieren: „Die Anlage ist zinsabschlagsteuerfrei, weil das Konto in Luxemburg geführt wird, Ihr Geld geht auf ein Treuhandkonto in Saarbrücken, wird von da aus überwiesen. Das Finanzamt erfährt auch bei Nachfrage nicht, daß ihr Geld in Luxemburg ist.“

[75]Handelsblatt vom 12. 5.93

[76]Wirtschaftswoche 43/16. 10.93

[77]Capital 5/94 siehe auch wiwo nur wo?

[78]Geschäftsbericht 1993

[79]DB-Geschäftsbericht 1993

[80]Zahlungsbilanzbericht S. 70. Unter diese Werte sind alle Forderungen subsummiert, jedoch wurden Fonds verstärkt nachgefragt, wie unter IV.3. deutlich wird.

[81]DB-Geschäftsbericht S.15

[82]Ausgewählt wurden die direkten, durch mehrheitliche Anteile gekennzeichneten Verbindungen der fünf deutschen Großbanken, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Bayerische Vereinsbank und Bayerische Hyoetheken-und Wechsel-Bank nach Luxemburg. Entnommen aus den Geschäftsberichten der Goßbanken für das Jahr 1993. Hier oder in C genauer auf die Geschäftsentwicklung Dresdner S:A: eingehen.

[83]Spiegel 2/94 S.70f

[84]Das Capital 8/92 S.40ff

[85]Monatsbericht der Deutschen Bnesbank 1/94.

[86]Deutsche Bundesbank Zahlungsbilanzstatistik, Oktober 1994, S. 42

[87]Monatsbericht S.49

[88]Dieses Problem wurde in den schriftlichen Stellungnahmen gegenüber dem Finanzausschuß bereits geäußert, aber auch im Rahmen der Quellensteuer. Es tritt hier das vorhin diskutierte Akzeptanzproblem wieder auf. Hier Zinsabschlag: Explosiver Jahresendspurt. ifo schnelldienst 7/94

[89]Deutsche Bundesbank, Zahlungsbilanzstatistik Oktober 199

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