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Probleme der Kapitalbesteuerung

 

I.3. Rolle und Funktionen der Bankwirtschaft in der Volkswirtschaft

Seit 1993 tritt im Fall der Ertragsbesteuerung zwischen die direkte Beziehung Steuerzahler – Fiskus eine weitere Instanz: Die ertragsauszahlende Stelle; in der Regel ein Kreditinstitut. Es stellt sich die Frage, ob Banken als private Unternehmen dieser Aufgabe überhaupt aus ihrem Selbstverständnis heraus gerecht werden können und/oder wollen.

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht erfüllen Bankbetriebe vor allem drei Funktionen:

  1. a) Sie bieten Finanzierungsmöglichkeiten an oder schaffen sie für andere Betriebe oder Privatkunden. Damit wird Unternehmen die Möglichkeit zur Produktion und Investition gegeben.
  2. b) Sie bieten Geldanlagemöglichkeiten an und führen sie zur Finanzmittelversorgung der Volkswirtschaft durch. Dabei arbeiten Banken weniger mit Eigenkapital als vielmehr mit Geldern, die sie über Einlagen von ihren Kunden erhalten haben.
  3. c) Sie bieten Zahlungsverkehr an und führen ihn durch. Der enorme Anstieg des bargeldlosen Zahlungsverkehrs macht den Besitz eines Kontos für jeden einzelnen unabdingbar. Somit wurde eine – durch die Technologisierung produzierte – Abhängigkeit geschaffen.

 

Die Verwaltung großer Teile des Volksvermögens bei gleichzeitig geringer Eigenkapitaldecke und der große Umfang bargeldlosen Zahlungsverkehrs verdeutlichen die herausragende Stellung und verlangen gleichzeitig nach staatlicher Aufsicht.

Die staatliche Aufsicht legitimiert sich aus einem übergeordneten Interesse heraus. Hier tritt das Problem „gewinnorientiertes Unternehmen versus Gefährdungspotential“ für die Volkswirtschaft auf. Banken bilden das Nervensystem für die Funktionsfähigkeit einer Volkswirtschaft und können diese durch Fehlallokationen erheblich erschüttern (siehe Weltwirtschaftskrise oder bezogen auf die Finanzmärkte heutiger Zeit der Fall der „Barings Bank“ Anfang 1995).

 

Zeichnung Eilenberger S.20

 

Aufgrund dieses Zwiespalts und der zentralen Stellung der Banken in der Volkswirtschaft (Abb. 3) hat der Gesetzgeber Maßnahmen ergriffen und Kontrollmechanismen eingerichtet, um eine sichere Bank- und damit Volkswirtschaft (zumindest finanzpolitisch) zu garantieren.

 

Zeichnung Eilenberger S. 19 einfügen

 

Wie aus der Abb. 4 ersichtlich wird, erfolgt die Kontrolle der Bankwirtschaft zum einen über die Deutsche Bundesbank, deren Aufgabe es ist, die Geldwertstabilität zu erhalten, und zum anderen durch die Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK). Das BAK sorgt dafür, daß die Vorschriften des KWG eingehalten werden sowie die Bundesbankerlasse zur Einhaltung der Grundsätze.[16] Sie ist die Institution für die Bankaufsicht. Im wesentlichen verfolgt das KWG vier Ansätze (Abb.5):[17]

 

Abb. 4 Hein S:106 nebeneinander einfügen

 

BAK und Deutsche Bundesbank arbeiten eng zusammen. Sie teilen sich gegenseitig relevante Beobachtungen mit.

 

Aus dieser kurz skizzierten, herausragenden Stellung der Banken und der staatlichen Kontrolle entwickelt sich jedoch nicht ein unmittelbar gesamtwirtschaftliches Verantwortungsgefühl der Bankwirtschaft.[18] Banken sind weiterhin gewinnorientierte Unternehmen. Nicht zuletzt laut KWG bestimmt die Höhe des Eigenkapitals (was im wesentlichen über Gewinne erhöht werden kann) die Kreditvergabemöglichkeiten und damit das Wachstum einer Bank.

 

Zu den Unternehmenszielen von Großbankenbanken gehören

– ein bestimmtes Wachstum des Geschäftsvolumens und des Dienstleistungsgeschäfts mit Blick auf eine Ausweitung der Marktanteile;

– die Aufrechterhaltung des Universalbankcharakters der Bank;

– eine möglichst raumdeckende Repräsentanz der Bank in nationaler Sicht und die Vertretung des Instituts an den wichtigsten internationalen Plätzen und

– die Erhaltung und den Ausbau der Stellung unter den deutschen Banken.[19]

 

Bei öffentlich-rechtlichen Banken werden in das Zielbündel noch die Aufgaben „Regionalprinzip“ und „Gemeinwohlorientierung“ aufgenommen. Horst Köhler, Präsident des DSGV, unterstreicht die Bedeutung dieser Ziele für Staat und Gesellschaft:

„Für die deutsche Sparkassenorganisation ist es auch selbstverständlich, daß die Kreditwirtschaft aktiv […] an der Überwindung der Wirtschafts- und Sozialprobleme in Deutschland mitarbeiten muß.“[20]

Ein gutes Beispiel dafür, das das Gewinnstreben das gesamtwirtschaftliche Verantwortungsgefühl überwiegt, liefert die Dresdner Bank. Mit dem Fall der Mauer am 9.11. 1989 war sie die erste Bank, die neue Zweigstellen in der damaligen DDR aufbaute (am 2.1. 1990 wurde das erste Büro in Dresden eröffnet).

Noch im Dezember 1989 verabschiedete der Vorstand der Dresdner Bank ein DDR-Strategiepapier. Dabei wurden folgende Ziele formuliert:

 

– Nutzung des Imagevorsprungs als Dresdner Bank.

– Aufbau eines flächendeckenden Geschäftsstellennetzes durch eigene Filialen, unter Umständen auch ergänzend mit einem Partner.

– Produkte/Zielgruppen analog BR Deutschland.

– Sprungbrett für COMECOM-Länder.

– Einbindung Westeuropas.

– Stärkung/Ausbau der Marktstellung in Europa.

 

Es waren rein ökonomische Interesse, die die Dresdner Bank zu einer raschen Expansion in der ehemaligen DDR veranlaßten. Die Strategie wurde begleitet von verschiedenen Maßnahmen umgesetzt. Als letzte Maßnahmen erwähnt wurde das „corporate citizenship“. Darunter viel

 

– der Stiftungsfond Dresden mit 20 Millionen Mark für die kulturelle/bauliche Entwicklung der Stadt;

– die Stiftung von drei Marketing-Lehrstühlen in Ost-Berlin, Leipzig und Dresden;

– die Organisation und Finanzierung von Wochenendvorlesungen für Studenten der letzten Semester zum Thema Marktwirtschaft;

– Spenden von über 30 Bussen für den Nahverkehr;

– Sachspenden für oppositionelle Parteien (Anfang Januar).

 

Ob diese Maßnahmen nun wirtschafts- und gesellschaftspolitisch verantwortungsvoll begründet waren oder lediglich als geschickte Werbeaktion bezeichnet werden können sei dahin gestellt. Erfolgreich war die Strategie allemal. Eine Infatest-Umfrage 1990 stellte fest, daß 93 Prozent der DDR-Bevölkerung die Dresdner Bank als westdeutsche Bank kannten, deutlich vor der Deutschen Bank (74 Prozent) und der Commerzbank (73 Prozent).[21]

Die Bedeutung von wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen für eine Bank beschreibt Priewasser, wenn er auf die Unternehmensphilosophie der Banken eingeht:

„Üblicherweise gehen in die Unternehmensphilosophie auch die Beziehungen zu den Anteilseignern (Gewinnausschüttungsziele), den Organisationsmitgliedern (Personalziele, insbesondere Ausbildungsziele), den Kunden (Leistungsprogrammziele, Grundsätze der Preispolitik), zur Öffentlichkeit (Imageziele) und ggf. auch zum Wirtschafts- und Gesellschaftssystem (wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele) ein.“

In ihrem Leitbild von 1990 definiert die Commerzbank ihre gesellschaftspolitische Verantwortung wie folgt:

„Wir bekennen uns zu den Prinzipien des fairen Wettbewerbs, auf Basis der sozialen Marktwirtschaft und einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung.“

Es ist ersichtlich, daß rein ökonomische, betriebswirtschaftliche Ziele das Handeln der Banken bestimmen. Dies alleine begründet bereits die staatliche Kontrolle aufgrund der herausragenden Stellung der Banken im Wirtschaftssystem. Demnach kann vermutet werden, daß die Steuererhebung für die Banken relativ unbedeutsam ist im Vergleich zur Bedeutsamkeit für den Staat. Die Präferenz der Banken geht deutlich zum Kunden und damit zum Gewinnstreben.

Damit werden die grundsätzlichen Probleme der Steuerhinterziehung und der Ertragsbesteuerung an sich durch das Gewinnstreben der Banken deutlich verschärft.

 

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