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Bindestrichverwendung

 

ACHTUNG

Der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ hat in einigen Bereichen des „Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung“ Änderungen vorgenommen. Diese sind im Juni 2017 in Kraft getreten und verbindlich in den Bereichen, für die der Staat hinsichtlich der Rechtschreibung Regelungskompetenz besitzt, also Schulen und Behörden.

Die Sprachwissenschaftlerin Lisa Walgenbach fasst die Änderungen hier zusammen:
 
 
Änderungen bei der Bindestrichverwendung

Im Deutschen kann der Bindestrich grundsätzlich zur Hervorhebung einzelner Bestandteile von Zusammensetzungen gesetzt werden, z. B.
Icherzählerin (auch: Ich-Erzählerin)
 Kannbestimmung (auch: Kann-Bestimmung).

Dies gilt nunmehr auch für Zusammensetzungen aus

  • der Vorsilbe Ex als erstem Bestandteil + einer Personenbezeichnung als zweitem Bestandteil, z. B.
    Ex-Kanzler (auch: Exkanzler)
    Ex-Frau (auch: Exfrau)
  • der Vorsilbe Co bzw. Ko als erstem Bestandteil + einer Personenbezeichnung als zweitem Bestandteil, z. B.
    Co-Autor (auch: Coautor)/Ko-Autor (auch: Koautor)
    Co-Trainer (auch: Cotrainer)/Ko-Trainer (auch: Kotrainer)
Die Rechte an dieser Zusammenfassung liegen bei Lisa Walgenbach.

 

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